Liebe Gastgeberinnen und Gastgeber,
seit Anbeginn der Pandemie kämpfen wir alle mit dauernden und sehr kurzfristigen Änderungen der staatlichen Covid-Vorgaben. Erschwert und verstärkt wird diese Situation bei uns Bergbahnen noch zusätzlich durch unsere 2-Länder-Situation. Nun werden wir auf der österreichischen Seite ab Samstag, den 05.03. eine außergewöhnlich umfangreiche Änderung in den Covid-Vorgaben bekommen. Das bedeutet, dass nach jetzigen Informationen, der G-Status komplett und in den meisten Bereichen auch die Maskenpflicht entfällt. In Summe also eine sehr positive Entwicklung, für uns als 2-Länder-Region in der Umsetzung aber auch eine sehr komplizierte Situation.
Bislang haben wir sehr strikt eine einheitliche Regelung für beide Seiten der Grenze gehabt. Nach reichlicher Überlegung und Abwägung vieler Faktoren haben wir uns nun aber dazu entscheiden, von diesem Kurs abzuweichen. Das bedeutet, dass wir ab Samstag, 05.03. „GLB-Tickets“ (gültig in den Skiräumen Ifen, Walmendingerhorn, Heuberg und Tallifte) haben werden. Hierzu folgende Spezifizierungen:
- Es gibt sie als 1 – 7 Tagestickets
- Die Gültigkeit der GLB-Tickets ist auf Ifen, Walmendingerhorn, Heuberg und Tallifte begrenzt
- Die Preise sind gleich der Gesamtgebietskarten
- Die Kontrolle des G-Status an den Kassen Ifen, Walmendingerhorn, Heuberg und Tallifte entfällt
- Bei den Tickets, die zur Fahrt im Gesamtgebiet berechtigen (also inkl. der deutschen Skiräume Nebelhorn, Fellhorn/Kanzelwand und Söllereck), wird weiterhin der 2G-Status überprüft
Nach den uns zur Zeit vorliegenden Informationen, wird die Maskenpflicht an Bergbahnen in Österreich entfallen. Sollte dies so sein, werden wir im GLB- und Talskigebiet-Bereich von einer Maskenpflicht auf eine Maskenempfehlung umschwenken.
Von all diesen Maßnahmen bleiben die Skiräume Nebelhorn, Fellhorn/Kanzelwand und Söllereck unberührt. Hier gelten auch weiterhin die bisherigen Regelungen.
Am 20.03. wird es auf der deutschen Seite die nächste Sitzung im Kanzleramt bezüglich der deutschen Corona-Vorgaben geben. Wir gehen davon aus, dass hierbei dann auch auf deutscher Seite umfangreiche Lockerungen beschlossen werden und somit die oben beschrieben Regelung wieder vereinheitlicht werden können.
Um durch diese „Ohne-G-Lösung“ das Kleinwalsertal nicht zu sehr mit Verkehr zu belasten und da die Regelung hoffentlich sowieso nur für 2 Wochen Gültigkeit hat, werden wir diese Regelung zurückhaltend kommunizieren.