Liebe Gastgeberinnern, liebe Gastgeber,
in kürzesten Zeitabständen erreichen uns neue Informationen zu den geltenden Covid-19-Regelungen an all unseren Anlagen. Es ist uns wichtig, diese immer möglichst aktuell an Sie weiterzugeben. (Änderungen können folgen ;-) )
Wie verhält sich die Nachweispflicht der 3Gs (geipmft/gestestet/genesen) an all unseren Bergen?
Österreichische Berge (Kanzelwand, Ifen, Heuberg, Walmendingerhorn):
Bergbahnen: kein 3G-Nachweis erforderlich
Gastronomie: 3G-Nachweis erforderlich
Deutsche Berge:
Inzidenz über 50
Bergbahnen:
Grundsätzlich gilt: An Bahnen, in denen nur ein Hausstand pro Kabine transportiert wird, ist kein 3G-Nachweis erforderlich. Werden mehrere Hausstände gleichzeitig befördert, so gilt die Nachweispflicht.
Fellhorn: 3G-Nachweis erforderlich
Nebelhorn: 3G-Nachweis erforderlich
Söllereck: Kein 3G-Nachweis erforderlich. Es wird nur 1 Hausstand pro Kabine transportiert
Allgäu-Coaster: kein 3G-Nachweis erforderlich. Es kann pro Rodel nur 1 Hausstand fahren
Kletterwald: kein 3G-Nachweis erforderlich
Gastronomie: Es ist nur die Außengastronomie geöffnet. Wenn mehr als 1 Hausstand am Tisch sitzt, ist ein 3G-Nachweis erforderlich
Inzidenz unter 50
Es ist kein Nachweis der 3Gs mehr erforderlich! Die Kabinen werden mit Personen aus mehreren Haushalten befüllt.
Bitte beachten Sie, dass es an Spitzentagen aufgrund der Corona-Auflagen wie z.B. Abstandsregeln sowie des vielen Schnees auf den Bergen und eingeschränkter Wandermöglchkeiten zu längeren Wartezeiten an den Bergbahnen kommen kann.
Da wir besonders an der neuen Nebelhornbahn mit diesem Szenario rechnen, bitten wir Sie, Ihren Gästen an den ersten Schönwetter-Tagen nach Regenwetter zunächst unsere anderen Bergbahnen zu empfehlen, sodass jeder Gast den Gipfel des Nebelhorns genießen kann.
Herzlichen Dank!
Ihre OBERSTDORF · KLEINWALSERTAL BERGBAHNEN