Sehr geehrte ( r ) Gastgeberinnen und Gastgeber,
hiermit informieren wir Sie über das Vorgehen mit dem Vermieterticket unter Berücksichtigung der Covid-19 Situation.
Weiter möchten wir uns bei den Partnern, die das Bergbahn inclusive Ticket Sommer 2021 bestellt haben und für das damit entgegengebrachte Vertrauen in die Bergbahnen Oberstdorf/Kleinwalsertal nachdrücklich bedanken.
Als wir das Ticket für die Sommersaison 2021 planten und Ihnen anboten, gingen wir, wie wohl auch Sie, davon aus, dass die Corona-Pandemie bis zum Saisonstart so weit überwunden ist, dass wir, wenn auch mit weiterbestehenden Auflagen, insbesondere einem durchdachten Hygienekonzept, wie geplant in die Saison starten können. Diese Prognose müssen wir nun aber auf den Prüfstand stellen. Die Entwicklung war anders als erhofft. Wir mussten den Betrieb unserer Bahnen bereits im vergangenen Herbst wieder einstellen. Zudem dauert die Wintersaison bis Ende April. Auch wenn sie keinesfalls aufgeholt werden kann, so besteht noch immer die Chance auf einige Betriebstage.
Wann wir, aber auch Sie den Betrieb unserer Unternehmen wieder aufnehmen können, ist ungewiss. Wir haben uns daher notgedrungen auch mit dem Fall beschäftigen müssen, dass wir erst verspätet in die Sommersaison starten können. Es war und ist unser Anliegen, für diesen Fall eine möglichst faire Lösung anbieten zu können.
Unsere Bergbahnen sollen im Wesentlichen, d. h. mit Ausnahme der Ifenbahn, Anfang/Mitte Mai in die Sommersaison starten und sodann bis Ende Oktober/Anfang November im Rahmen des Sommerbetriebs laufen, d. h. rund sechs Monate oder 180 Tage. Wir schlagen daher vor, Ihnen für jeden Tag, um den sich der ursprünglich für den 01.05.2021 geplante Saisonstart, aufgrund einer behördlichen Covid-19 Anordnung verzögert, einen Betrag in Höhe von 1/180 des Bettenbetrages (€ 232,50), d. h. € 1,29 zu erstatten, selbstverständlich je gemeldetes Gästebett. Hinsichtlich des Übernachtungsbetrags bedarf es hingegen keiner Anpassung, da er ohnehin nur für tatsächlich stattgefundene Übernachtungen zu zahlen ist.
Sollten wir also nicht plangemäß am 01.05.2021 in die Sommersaison gehen können, sondern beispielsweise erst am 11.05.2021, würden wir Ihnen gegebenenfalls für die Verzögerung von 10 Tagen € 12,90 zuzüglich gesetzlicher Mehrwertsteuer je gemeldetem Gästebett zurückerstatten. Diese Regelung gilt natürlich auch während der Sommersaison, wenn aufgrund behördlicher Anordnung alle Anlagen der Bergbahnen in Oberstdorf und Kleinwalsertal geschlossen werden müssen.
Wir meinen, dass dieser Vorschlag den Interessen sämtlicher Beteiligter gerecht wird.
Selbstverständlich bieten wir oben beschriebenes Angebot auch den Gastgebern an, die sich bisher noch nicht für eine Teilnahme im Sommer 2021 entschieden haben und ihren Vertrag noch abschließen möchten.
Wir wünschen allen eine gut verlaufende Sommersaison 2021.
Ihre OBERSTODRF · KLEINWALSERTAL BERGBAHNEN