Skifahren mit Weitblick

Preise

Skifahren mit Weitblick
Skifahren mit Weitblick
Winter › Skigebiete

Preise

für Wintersportler- und Wanderer, sowie Saison- und Mehrtageskarten

Preise für Wintersportler

Skigebiet Fellhorn-Kanzelwand

1-Tag Fellhorn-Kanzelwand

Wintersportkarten 2012/2013

Panorama am Ifen

1-Tag Ifen

Wintersportkarten 2012/2013

Nebelhornbahn bei der Mittelstation

1-Tag Nebelhorn

Wintersportkarten 2012/2013

Skikurs am Söllereck

1-Tag Söllereck

Wintersportkarten 2012/2013

Einfahrt in die Talstation

1-Tag Walmendingerhorn

Wintersportkarten 2012/2013

Söllereck Rodel

Preis Söllereck Rodel

Familienerlebnis mit dem SöllereckRodel in Oberstdorf: Unsere rasante Allwetter-Rodelbahn ist der günstigste Alpine-Coaster im ganzen Allgäu.

Preise für Fussgänger

Gipfelglück am Nebelhorn

Fußgänger 4-Gipfel(S)pass

Preiswerter geht's nirgends hinauf: Setzen Sie alles auf eine Karte und erleben Sie das Allgäu von oben: 7 oder 14 Tage fahren Sie mit den Ber…

Wandern und die Winterlandschaft genießen

Fußgänger EINFACH-GUT-Ticket

Winter 2012/13: 7 oder 14 Tage - Nur für Fussgänger

Sonnen am Fellhorn

Fußgänger Fellhorn-Kanzelwand

Preise für Fußgänger 2012/2013

Panoramablick

Fußgänger Ifen

Preise für Fußgänger 2012/2013

Nebelhornbahn an der Seealpe

Fußgänger Nebelhorn

Preise für Fußgänger 2012/2013

Winterwandern

Fußgänger Söllereck

Preise für Fußgänger 2012/2013

Aufzug am Walmendingerhorn

Fußgänger Walmendingerhorn

Preise für Fußgänger 2012/2013

Saisons- und Mehrtageskarten

Winterpanorama Skihoch2

Mehrtageskarte Oberstdorf-Kleinwalsertal

gültig an allen Liften und Bahnen in Oberstdorf und im Kleinwalsertal

Winterpanorama Skihoch2

Saisonkarte Oberstdorf-Kleinwalsertal

gültig an allen Liften und Bahnen in Oberstdorf und im Kleinwalsertal.

Superschnee Logo

Saisonkarte Superschnee

gültig im Allgäu, Tirol und Kleinwalsertal.

Allgäu Gletscher Card Logo

Saionkarte Allgäu-Gletscher-Card

Gültig im Verbund Allgäu, im benachbarten Tirol und am Kaunertaler und Pitztaler Gletscher.

Allgemeine Tarifbestimmungen

Ermäßigungen

Für die begünstigten Kinder-, Jugend-, Studenten- und Seniorenkarten ist immer ein Alters- und Berechtigungsnachweis mit Bild vorzulegen. Bitte haben Sie Verständnis, dass unser Kassenpersonal keine Ausnahmen machen darf und dass Eigenerklärungen nicht gelten.

Nur bei Fußgängern: auf die Berg- und Talfahrt gegen Vorlage der Allgäu Walser Card.

Gruppen-/Jugendgruppen und Schulklassenpreise

Sonderkonditionen auf Anfrage an der Kasse (ab 20 Personen, bei geschlossener Abnahme) oder per Mail an Herrn Uli Gall .

Familienangebot

Bei der Familie bezahlt nur das erste Kind bei der Berg- und Talfahrt. Alle weiteren Kinder (Jahrgang 1994 und jünger) fahren frei.

Tages-/Mehrtagestickets

Ausgabe von Tages- und Mehrtagestickets auf Chipkarten mit Pfand. Lichtbild: Für Karten mit einer Gültigkeitsdauer ab 8 Tagen wird ein elektronisches Lichtbild an der Kasse erstellt.

Rückvergütung

Bei Schlechtwetter, Betriebsstillstand einzelner Anlagen und Elementarereignissen besteht kein Anspruch auf Ersatz und Rückvergütung, auch nicht bei Verlust, Verletzung, Krankheit oder vorzeitiger Abreise aus besonderen Gründen. Teilrückvergütungen nur bei einem Unfall in Ausübung des Wintersports und unter Vorlage eines Attestes eines in der Skiregion praktizierenden Arztes ab dem Tag der Hinterlegung des Skipasses an einer der Verkaufsstellen.

Übertragbarkeit

Alle Karten sind nicht übertragbar. Bei Missbrauch erfolgen Strafanzeige und Entzug der Karte.

Sicherheitshinweis

Bitte beachten Sie die FIS-Sicherheitsregeln. Mit Ausnahme der eindeutig deklarierten und beleuchteten Nachtpisten sind alle Pisten im Zeitraum von 17.00 - 8.00 Uhr gesperrt und um Ihnen ein unvergessliches Skierlebnis zu bieten, werden in diesem Zeitraum Pistenpräparierungen und Beschneiungsarbeiten durchgeführt (ACHTUNG: Seile kreuzen die Piste).

„Die einzelnen Leistungen, zu denen diese Karte berechtigt, werden von rechtlich selbständigen Unternehmern erbracht. Der Unternehmer, der die Karte verkauft, handelt für die anderen Unternehmer nur als deren Vertreter. Zur Erbringung der einzelnen Leistungen und zum Schadenersatz bei allfälligen Zwischenfällen ist daher nur der jeweilige Unternehmer verpflichtet.“